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Informationen zur Abrechnung

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Ob und in welchem Umfang die Psychotherapie von der privaten Krankenkasse erstattet wird, hängt von den Leistungen ihres Tarifs ab.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung nach den Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer ambulanten Verhaltenstherapie.

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).

Ob die Psychotherapie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse finanziert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Über das genaue Verfahren kläre ich Sie gerne auf. In meiner Privatpraxis besteht die Möglichkeit durch ein Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Zusätzlich finden Sie hilfreiche Informationen über das Kostenerstattungsverfahren unter therapie.de

Selbstzahler können bei freien Kapazitäten unmittelbar mit der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung beginnen und tragen die Kosten hierfür selbst. Es erfolgt keine Weitergabe von ihren Daten an die Krankenkasse.

Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen, GOP/GOÄ

Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig sind. In einem solchen Fall können Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft über die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare informieren.

Heilfürsorge der Bundeswehr: Soldatinnen und Soldaten können eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie sich von ihrem Truppenarzt/ihrer Truppenärztin einen Überweisungsschein und eine Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) über die probatorischen Sitzungen ausstellen lassen. Diese Formulare bringen Sie bitte zur ersten Sitzung mit. Im Anschluss können nach Absprache weitere Sitzungen bei ihrem Truppenarzt/ ihrer Truppenärztin beantragt werden.

Heilfürsorge der Bundespolizei: Bundespolizistinnen und -polizisten haben die Möglichkeit eine amulante Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Sie können über die Abrechnungsstelle Heilfürsorge der Bundespolizei in Sankt Augustin die Behandlungskosten einer ambulanten Psychotherapie beantragen.